Kleingartenverein "FREIZEITLAND" Kapfenberg

Auf WIKIPEDIA findet man für Kleingärten folgende Definition:

Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen.

In der Regel befindet sich ein Gartenhaus auf jedem Grundstück einer Gartenanlage.

 

Genau dieser Zweck führte zur Gründung unseres Kleingartenvereins "FREIZEITLAND" in Kapfenberg.  Die Unterpachtverträge werden auf Basis des österreichischen Bundeskleingartengesetzes mit einer Pachtdauer auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese rechtliche Absicherung ist in den Satzungen des Vereins festgeschrieben und gibt unseren Mitgliedern dadurch einerseits die Möglichkeit ihre Parzellen dauerhaft und gefällig zu gestalten und andererseits ist dadurch auch die Rechtsnachfolge abgesichert.